Diese Website benutzen Cookies. Wenn Sie die Website weiter nutzen, stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu.

 

Stand: Januar 2015


Betriebsordnung

für die Nutzung von Hallen, Reitplätzen und Gelände
des Reit‐ und Fahrvereins Wetter e. V.


Vorbemerkung


Diese Ordnung soll dazu beitragen, dass angesichts stetig zunehmender Zahlen
aktiver Benutzer des Reitgeländes ein sportlicher, kameradschaftlicher, sicherer und
reibungsloser Ablauf des Reitbetriebes gewährleistet werden kann.
Die Betriebsordnung stellt im Sinne der Satzung des RFVW eine vom Vorstand zu
erlassende Rechts‐ ordnung(vgl. §4) dar und wird verbindlich für alle Nutzer des
Geländes.


Der Vorstand hat daher das Recht, Benutzerinnen und Benutzer, die trotz mehrfacher
mündlicher oder schriftlicher Verwarnung weiterhin gegen die Betriebsordnung
verstoßen, von der Benutzung der Anlage auszuschließen.


Die Reitanlage steht nur den Mitgliedern des Reit‐und Fahrvereins Wetschaftstal e. V.
sowie den Reitschülern zur Verfügung. Es ist nur Genehmigung des Vorstands im
Ausnahmefall und auch nur zeitlich befristet möglich, dass ein Nichtmitglied mit dem
Pferd eines Mitglieds die Anlage nutzt.


Der Verein haftet nicht für Unfälle, Verluste oder Schäden irgendwelcher Art, die
insbesondere durch Miet‐ oder Pachtpferde, Diebstahl, Feuer oder andere Ereignisse
vor allem gegenüber Personen, Pferden oder anvertrautem Gut verursacht werden
oder sonstwie an privatem Eigentum der Kunden oder Besucher entstehen, soweit
der Verein nicht gegen solche Schäden versichert ist oder diese nicht auf Vorsatz oder
grober Fahrlässigkeit seitens des Vereins, seiner gesetzlichen Vertreter,
Erfüllungsgehilfen oder irgendwelcher sonstiger Hilfspersonen beruht.
Im Interesse der Erhaltung und Pflege der Reitanlage hat ein Arbeitseinsatz Vorrang
vor dem Reiten. Gleiches gilt für das notwendige Sprengen der Hallen und Reitplätze, z. B. vor
Reitkursen.


Benutzung der Reithallen


Jede Reiterin und jeder Reiter hat sich in den Hallen grundsätzlich so rücksichtsvoll und
kameradschaftlich zu verhalten, dass ein ruhiger, weitgehend ungestörter und
sportlicher Reitbetrieb ermöglicht wird. Das gilt besonders wenn sich mehrere Reiter
und Reiterinnen mit ihren Pferden gleichzeitig in der Bahn befinden. Eine
vorschriftsmäßige Ausrüstung der Pferde wird vorausgesetzt.
Es gelten die Regeln des Hufschlagverkehrs. Die Einteilung der Reitbahn für Kurse,
Freilaufzeiten usw. obliegt allein dem Vorstand.
Springen ist in den Hallen entweder zu besonders ausgewiesenen Zeiten oder nur im
Einvernehmen aller in der Bahn beteiligten Reiter möglich.
Zur Standardausrüstung der Halle 2 gehören zwei Sprünge (ein Steilsprung und ein
Oxer). Wer diese beiden Sprünge abbaut, muss sie vor Verlassen der Bahn auch
wieder aufbauen. Gleiches gilt nach einem Abwurf. Nicht benutzte Stangen sind an
der Bandenwand in den Halterungen sicher zu befestigen. Wenn mehrere Sprünge
aufgebaut werden, so müssen sie nach Benutzung bis auf die Standardausstattung
wieder entfernt werden.

                                  Vor dem Verlassen der Reithallen und -plätze ist sicherzustellen, dass alles ordnungsgemäß hinterlassen wird. 

                         Pferdeäpfel sind zu entfernen und sämtliche Stangen in die vorgesehenen Halterungen bzw. Sicherheitsauflagen zu legen.

Das freie Laufenlassen der Pferde ist nur unter Aufsicht der Benutzerinnen und
Benutzer in der Reitbahn der Halle 1 zulässig. Reiten hat Vorrang.

Das Longieren und freie Laufenlassen der Pferde ist in Reithalle 2 nicht zulässig.


Der Einteilung zum Hallendienst ist Folge zu leisten, ansonsten wird vom Vorstand
eine Ersatzgebühr eingefordert (Die Verrichtung des Hallendienstes kann nicht als
Arbeitsstunden geltend gemacht werden.).


Reitunterricht


Während des Reitunterrichts ist die jeweilige Halle, sofern nicht anders
angegeben, für die übrigen Benutzer gesperrt. Die Unterrichtszeiten werden an der
Mitteilungstafel rechtzeitig bekanntgegeben. Dies gilt auch für den Ausfall einer
Reitstunde, damit dann die Halle wieder für alle freigegeben werden kann. Während
einer Reitstunde ist den Anordnungen der Übungsleiterin oder des Übungsleiters in
der Bahn Folge zu leisten, um einen ruhigen und sicheren Unterricht zu
gewährleisten. Regelmäßiger Privatunterricht ist nur nach Genehmigung durch den
Vorstand möglich.


Longieren


Das Longieren von Pferden in der Halle 1 erfordert besondere Rücksichtnahme und
Absprache unter den Reitern. Befinden sich ein oder zwei Personen mit ihren Pferden
an der Longe in der Bahn, so sind der obere und der untere Zirkel zu benutzen.
Kommt ein Dritter in die Bahn um zu reiten, so ist ein Fortsetzen des Longierens nur
im Einvernehmen aller Beteiligten möglich.
Befinden sich zwei Reiter mit ihren Pferden in der Bahn, ist das Longieren
grundsätzlich zu unterlassen. Nur nach Absprache und Einigung unter den Beteiligten
ist weiterhin das Longieren möglich.
Befindet sich eine Person mit ihrem Pferd an der Longe in der Bahn, so ist es zulässig,
dass eine weitere Person in der Bahn reitet. Sobald ein zweiter Reiter die Halle
nutzen möchte, muss das Longieren beendet werden. Es sollte jedoch der
longierenden Person ermöglicht werden, ihr Pferd noch bis zu 10 Minuten fertig zu
longieren.


Benutzung der Außenplätze


Der Vorstand gibt abhängig von der Witterungslage die Benutzung der Außenplätze
zu Beginn der Saison frei. Es gelten auch hier die Regeln der Hallennutzung
entsprechend.
Aus Sicherheitsgründen ist Freilaufenlassen auf den Außenplätzen verboten.
Besondere Gewissenhaftigkeit ist nach einem Abwurf auf die Hindernisstangen zu
richten, so dass sie nicht auf dem Boden liegend verwittern. In Absprache mit dem
Sportwart erfolgt die Gestaltung des Parcours auf dem Springplatz.


Hunde


Das Mitbringen von Hunden auf das Reitgelände darf nicht zu einer Beeinträchtigung
von Pferd und Reiter führen. Hunde sind an der Leine zu führen. Von der Bahn und
von den Reitplätzen sollen Hunde fern gehalten werden. Das Ausführen von Hunden
auf dem Reitgelände ist unerwünscht.


Auto fahren


Auf dem gesamten Gelände des RFVW ist im Interesse der Sicherheit von Pferden und
Reitern nur Schrittgeschwindigkeit zu fahren, unnötiges Laufenlassen der Motoren
sowie „forsches Anfahren“ sind zu unterlassen.


Verhalten im Gelände
Die Reiterinnen und Reiter sollen sich bei Ausritten ins Gelände so verhalten, dass das
Ansehen des Vereins in der Öffentlichkeit nicht geschädigt wird. Wir sind auf das
Wohlwollen der Bevölkerung, der Landwirte und der Kommunalpolitiker angewiesen.
Noch gibt es keine Probleme mit Reitbeschränkungen, Reitwegen und der
Bereitschaft der Landwirte, uns ihr Gelände für Veranstaltungen zur Verfügung zu
stellen.

 


Für den Vorstand
Heiko Hasselbach, 1. Vorsitzender

Copyright (c) Reitverein Wetter e.V 2015. All rights reserved.